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3G-Regeln für Gottesdienste ab Sonntag, dem 5. September

Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen gilt:

Es dürfen nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen teilnehmen.

Die Nachweise über eine Impfung, Genesung oder einen Negativtest müssen vor Ort kontrolliert werden. Bringen Sie bitte Ihren Impfnachweis digital oder auf Papier mit, ebenso einen Ausweis mit Lichtbild.

Die Teilnehmerzahl ist in der Martin-Luther-Kirche auf 200 begrenzt. In der Dreifaltigkeitskirche auf 100.

Es müssen keine Abstände eingehalten werden. Zeigen Sie Fingerspitzengefühl bei der Abstandswahl.

Es müssen OP-Masken getragen werden. Aber an festen Sitzplätzen können die Masken abgenommen werden.

Es werden keine Kontaktdaten mehr erfasst werden.

Für das gemeinsame Singen gilt: Alle Teilnehmenden tragen ein OP-Maske oder FFP2-Maske.

Die Mail zum Sonntag

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